Personenstandsänderung
Für eine Personenstandsänderung ohne geschlechtsanpassende Operation sind derzeit die beiden folgenden Schritte notwendig:
- Antrag
österreichweit auf jedem Standesamt
- Stellungnahme / Befund
Stellungnahme/Befund einer Psychotherapeutin / eines Psychotherapeuten
oder
Stellungnahme/Befund einer Fachärztin / eines Facharztes für Psychiatrie
oder
Stellungnahme/Befund einer klinischen Psychologin / eines klinischen Psychologen.
Als Grundlage für die Voraussetzung der Bewilligung einer Personenstandsänderung ist das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27-02-2009 heranzuziehen.