Personenstandsänderung

Für eine Personenstandsänderung ohne geschlechtsanpassende Operation sind derzeit die beiden folgenden Schritte notwendig:

  • Antrag

österreichweit auf jedem Standesamt

  • Stellungnahme / Befund

Stellungnahme/Befund einer Psychotherapeutin / eines Psychotherapeuten
oder
Stellungnahme/Befund einer Fachärztin / eines Facharztes für Psychiatrie
oder
Stellungnahme/Befund einer klinischen Psychologin / eines klinischen Psychologen.

Als Grundlage für die Voraussetzung der Bewilligung einer Personenstandsänderung ist das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27-02-2009 heranzuziehen.

Elisabeth Vlasich

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