Geschlechtliche Vielfalten
Personenstandsänderung & Vornamensänderung
Personenstandsänderung kann ohne medizinische Eingriffe erfolgen
Es sind derzeit die beiden folgenden Schritte notwendig:
- Antrag
österreichweit auf jedem Standesamt
- Stellungnahme / Befund
Stellungnahme/Befund einer Psychotherapeutin / eines Psychotherapeuten
oder
Stellungnahme/Befund einer Fachärztin / eines Facharztes für Psychiatrie
oder
Stellungnahme/Befund einer klinischen Psychologin / eines klinischen Psychologen.
Als Grundlage für die Voraussetzung der Bewilligung einer Personenstandsänderung ist das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27-02-2009 heranzuziehen.
Vornamensänderung in Zusammenhang mit der Personenstandsänderung
Der Vorname muss dem eingetragenen Geschlecht entsprechen.