Geschlechtliche Vielfalten


Personenstandsänderung & Vornamensänderung



Personenstandsänderung kann ohne medizinische Eingriffe erfolgen

Es sind derzeit die beiden folgenden Schritte notwendig:

  • Antrag

österreichweit auf jedem Standesamt

  • Stellungnahme / Befund

Stellungnahme/Befund einer Psychotherapeutin / eines Psychotherapeuten
oder
Stellungnahme/Befund einer Fachärztin / eines Facharztes für Psychiatrie
oder
Stellungnahme/Befund einer klinischen Psychologin / eines klinischen Psychologen.

Als Grundlage für die Voraussetzung der Bewilligung einer Personenstandsänderung ist das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27-02-2009 heranzuziehen.


Vornamensänderung in Zusammenhang mit der Personenstandsänderung

Der Vorname muss dem eingetragenen Geschlecht entsprechen.